Für Betriebsräte

Wir stehen Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zur Seite, egal ob vor Gericht, in Einigungsstellen oder bei sonstigen außergerichtlichen Verhandlungen.

Betriebliche Mitbestimmung

Wichtigste Aufgabe des Betriebsrats ist die Wahrnehmung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte, die ihm vor allen Dingen durch das Betriebsverfassungsgesetz eingeräumt werden. Lesen Sie hierzu die Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung. Der Betriebsrat ist verpflichtet, diese Aufgaben ernst zu nehmen. Sachverhalte, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen, sind in Betriebsvereinbarungen zu regeln.

Betriebsvereinbarungen

Wir unterstützen Sie beim Aushandeln und Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Was ist bei einer Kündigung zu tun?

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Sie finden Informationen zu den Themen Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung im Unterpunkt "Für Arbeitnehmer"  und vor allen Dingen bei den Fragen zum Kündigungsschutz.

Arbeitsrecht beginnt im Betrieb

Wir werden nicht nur vor Gericht, sondern auf Wunsch auch direkt vor Ort tätig. Wir begleite Sie bei allen Rechtsfragen im Betrieb, nehme an innerbetrieblichen Verhandlungen teil und unterstütze Sie im Streitfall auch in sämtlichen Beschlussverfahren.

Schulungen und Seminare

Wir führen Schulungen in allen arbeitsrechtlich relevanten Fragen durch. Dazu zählen speziell
  • Kündigungsrecht
  • die Rechte und Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz
  • der Umgang mit Rationalisierungen im Betrieb,
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG )
  • die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes
Wenn wir im Auftrag des Betriebsrates auftreten, hat der Arbeitgeber in der Regel die Anwaltskosten zu bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie vor meiner Beauftragung einen entsprechenden Beschluss im Betriebsrat fassen und den Arbeitgeber darüber informieren.
Werner-Senger-Straße 9 | 65549 Limburg
Deutschland

Tel.: 0 64 31 - 5 84 30 25
Fax: 0 64 31 - 5 84 30 29

www.kanzlei-borschel.de

Fortbildungsbescheinigung des DAV